Schroffe Felsen, karges Gestein, von dichten Schwaden aus Rauch und Qualm umgeben; unwirklich, geradezu feindlich wirkt der RaKun von außen auf den Beobachter.
Doch dies ist das Heim der Rashar, das Herz Ahamanis welches an der Oberfläche schlägt.
Vor den Toren, umhüllt vom nebligen Atem des Schlotes, sind flüchtig Schemen zu erahnen. Nur eingeübtes Auge kann durch den rötlichen Glanz ihrer Rüstungen, die an die Glut der Mutter erinnert, die RasHo und ShoRa der SenToKi zu entdecken. Achtsam und stets auf der Hut bewachen die sie Eingänge ins Herz ihres Stammes, ihrer Mutter!
Jeder Schritt, eines jeden der sich näher oder gar durch die Tore schreitet, wird genauestens von den grimmigen Wächtern beobachtet, immer bereit einer Bedrohung entgegen zu wirken!
Wird einem der Mut überkommen und sich wagen durch die Pforten einzutreten, wird er somit ein eine Welt eintreten die ihre gleichen Sucht.
Die schroffen Felsen, die sich schon vor den Toren darboten, prägen auch im Inneren das Bild.
Durchzogen von zahlreichen Rinnsalen aus flüssigem Gestein, gleichen sie Adern die die Glut der Mutter durch das Heim der Rashar pumpt.
Die Luft ist heiß und stickig, schwer und geschwängert vom brodelten Odem der Mutter.
Gewunden Wege, gehauen in den Stein selbst Bahnen sich durch das Innere und führen zu den Kavernen seiner Bewohner.
Kleine Schlote pusten immer wieder ihren schwefeligen Atem in den RaKun.
Im Herzen des RaKuns, hoch oben am Schlot selbst befindet sich der Temple, Thronend über allem und dem Herzschlag Ahamanis nahe.
Dies ist das Reich und das Heim der Rashar, und einem Jeden sei gesagt, der das Innere betritt, den wachenden Augen der SenToKi entgeht nichts, und jeder Fehltritt wird auf der Stelle gerichtet!
Akun!
Gesetze des RaKun
I. Verhaltensregeln für Gäste
- Den Anweisungen eines Angehörigen des Stammes der Rashar ist innerhalb des RaKun unverzüglich Folge zu leistne.
- Der Zutritt zum Tempel ist für Nicht-Angehörige der Rashar strengstens untersagt.
Nur die AlakKunBra , KunBra und KunLir dürfen die Zutrittserlaubnis erteilen. - Das Tragen von Waffen und Rüstungen ohne explizite Erlaubnis ist innerhalb des RaKuns strengstens untersagt.
- Jeder muss sich zu erkennen geben und darf nicht vermummt den RaKun betreten.
- Im RaKun ist das Reiten verboten.
- Reittiere sind im Stall abzugeben.
- Lastentiere dürfen zu Handelszwecken in den RaKun geführt werden.
- Das Baden in der heißen Quelle (Onsen) ist für Nicht-Angehörige der Rashar nur nach Erlaubnis gestattet.
Bei Verstößen halten sich die Rashar vor, die Personen aus der Stadt zu verbannen oder bei groben Verstößen auch festzuhalten.