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Rassenfarben und Sozitätenfarben

Folgende Änderung betrifft Rassen, die sowohl Rassenfarbe und Sozitätenfarben (Familien bei Menekanern, Sippen bei Zwergen, Clans bei den Thyren) haben.

ALT:
Bislang durfte die Sozitätenfarbe ausschließlich zusammen mit der Rassenfarbe getragen werden, in einem Verhältnis von maximal 50: 50, wobei die Rassenfarbe gegenüber der Sozitätenfarbe überwiegen durfte.

NEU:
Die Sozitätenfarbe, darf nun mit jeder anderen Farbe kombiniert werden (so es nicht z.B. die Gildenfarbe verbietet). Wichtig ist nur, dass die Sozitätenfarbe NICHT dominiert (Sozitätenfarbe < andere Farben)


Die Farbverwaltung
 
04.11.2012 23:13:00 GM Tyche