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Neuigkeiten bei den Gilden

Gründung einer Gilde

Gilden sind eine nach außen offene Vereinigung von Chars um ein bestimmtes gemeinsames Ziel zu verfolgen. Vereinigungen in Form von Gilden bieten den mitmachenden Chars Vorteile in Form von Features, die die Gilde über die monatlichen Gildenpunkte bezahlen kann (mehr dazu im Abschnitt Gildenpunkte), aber eine Gilde bringt auch eine Verantwortung mit sich, die der Gildenlord gegenüber seinen Mitgliedern einnimmt und auch gegenüber der restlichen Spielerschaft. Die Bedingungen um eine Gilde zu Gründen sind für alle politischen Seiten oder Rassen gleich. Folgende Punkte müssen erfüllt sein, bevor die Gilde offiziell gegründet wird:

a) Mind. 4 Mitglieder (1 pro Account), Mitgliederzahl nach oben hin offen
b) Benannter Gildenlord (OOC)
c) Gildenhaus/Zimmer
d) Beantworteter Bewerbungsbogen an gilden@alathair.de
e) Schriftliche Erlaubnis des Statthalters/Lehnsherren der Region in der Gildenhaus/Zimmer sein wird


Erläuterungen:

a) Zum Zeitpunkt der Gildengründung müssen mindestens 4 Mitglieder bereitstehen, die auch direkt nach der Gründung auf den Stein getragen werden können (inkl. Gildenlord)

b) Je nach Gildenkonzept ist der Gildenlord der RP-liche Anführer der Gilde oder nur OG der Verantwortliche, der Ansprechpartner für die Gildenbetreuung ist, und sich um die Pflege des Gildensteins kümmert. Es muss immer einen Verantwortlichen geben.

c) Zum Zeitpunkt der Gründung benötigt die Gilde Platz für ihren Gildenstein. Es kann genau zu diesem Zweck ein freistehendes Haus angemietet werden (Gilden sind mietfrei), zu einem späteren Zeitpunkt kann mit ausreichend Gildenpunkten auf ein eigenes, individuelles Gelände gewechselt werden. Sollte für diesen Zweck das Privathaus eines Mitgliedes genutzt werden sollen, muss folgendes beachtet werden. Es wird vom Privathaus zum Gildenhaus (solange der Gildenstein dort untergebracht ist), und unterliegt dann den allgemeinen Gildenregeln (z.B. Keller, Spawns, Bäume sind Features, die die Gilde für Punkte kaufen kann – Diese werden dann gelöscht, bzw. beim Keller nach bestehenden Regeln ausgezahlt)

d) Die Fragen und Angaben im Bewerbungsbogen nach Bestem Wissen und Gewissen beantworten und dann an Gilden@alathair.de schicken.

e) Die Legitimation für das Gründen der Gilden kann man sich nach dem OK der Gildenbetreuung beim jeweiligen Statthalter bzw. Lehnsherrn im Spiel holen, in dessen Gebiet man die Gilden gründen möchte. (Genehmigung muss abschließend nachprüfbar im Forum festgehalten sein)
Anmerkungen: Keine Gilde ist verpflichtet ihre wahren Beweggründe, oder ihre OG Gründe dem Stadtverwalter mitzuteilen. Es ist eine Baugenehmigung oder Gründungsgenehmigung. Gilden mit versteckten Ambitionen oder Beispielsweise eine Spionagevereinigung sind dazu angehalten sich eine geschickte Tarnung auszudenken. Die Stadtverwaltung kann Auskunft über Mitglieder verlangen, hat aber OG kein Anrecht auf Richtigkeit der Angaben. Die Stadt/Lehensverwaltung kann im Spiel die Legitimation für eine Gilde auch wieder entziehen, wenn die Gilde gegen geltendes Recht verstoßen hat.

[weitere Anpassungen folgen]
 
30.10.2013 16:05:00 GM Tyche